Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Besteller / Käufer wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Angebote richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Verbraucher im Sinne des §13 BGB.
3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller / Käufer im Auftragschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Besteller / Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
4. Der Besteller / Käufer erklärt sich mit seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.
§ 2 Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande.
2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller / Käufer zumutbar bleibt. Im übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller / Käufer darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Besteller / Käufer der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.
2. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich unsere Preise ab Werk sofern nichts anderes vereinbart ist und gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Der Besteller / Käufer verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang
1. Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, es sei denn wir haben etwas anderes schriftlich bestätigt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller / Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Besteller / Käufer mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Besteller/Käufer voraus.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller / Käufer zumutbar sind.
3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich der bei uns oder unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen usw., soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes beeinflussen. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Besteller/Käufer folgende Ansprüche zu: 1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. 2. Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
5. Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Besteller/Käufer über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Besteller / Käufer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Besteller / Käufer auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
6. Bei Abnahmeverzug des Besteller / Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller / Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.
7. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besteller / Käufer abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Besteller/Käufer gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
8. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Besteller / Käufer als dessen Erfüllungsgehilfen
9. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.
§ 5 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar ohne jeden Abzug. Skontoabzug wird nur gewährt, soweit dieser vorher vereinbart wurde und in der Rechung ausgewiesen wird. Grundsätzlich sind unsere Rechung gegenüber Unternehmern per Vorkasse fällig.
2. Alternativ gewähren wir die Rechungszahlung über einen durch uns benannten Treuhänder.
3. Behörden kann auf besondere Vereinbarung Zahlung binnen 30 Tagen nach Lieferung eingeräumt werden.
4. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Besteller / Käufer, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
7. Zurückbehaltungsrechte des Besteller / Käufer sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller / Käufer spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.
2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller / Käufer ab.
3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller / Käufer aktuell oder künftig zustehen, bleiben unsere Waren unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Besteller / Käufer erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Besteller / Käufer an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller / Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller / Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
3. Ist der Besteller / Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, bei ihm abzuholen. Der Besteller/Käufer gestattet uns insoweit die in seinem Eigentum oder Besitz stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.
§ 8 Schadensersatzansprüche der Verkäufer
1. Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Besteller / Käufer 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller / Käufer den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Besteller / Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung
1. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden.
2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Im Falle der Haftung aus Verzug ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes begrenzt.
3. Wir haften nur insoweit, wie uns unsere Vorlieferanten haften.
4. Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, sofern nicht das Gesetz (etwa in den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.
§ 10 Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für beide Teile ist 59555 Lippstadt / NRW
§ 11 Verbindlichkeit des Vertrages, Gerichtsstand und Recht
1. Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, den mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu sichern.
2. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten auch aus Wechsel und Schecks ist Lippstadt, soweit die Besteller / Käufer Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und Besteller / Käufer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sind. Dies gilt auch für diejenigen, die für Verpflichtungen des Besteller / Käufer haften. Wir sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Besteller / Käufer vorzugehen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Besteller / Käufer wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Angebote richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Verbraucher im Sinne des §13 BGB.
3. Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Besteller / Käufer im Auftragschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Besteller / Käufer seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
4. Der Besteller / Käufer erklärt sich mit seiner Bestellung im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden müssen.
§ 2 Angebote
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande.
2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich. Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Besteller / Käufer zumutbar bleibt. Im übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Besteller / Käufer darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Besteller / Käufer der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.
2. Wenn nicht anders angegeben verstehen sich unsere Preise ab Werk sofern nichts anderes vereinbart ist und gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Der Besteller / Käufer verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang
1. Angaben zu Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, es sei denn wir haben etwas anderes schriftlich bestätigt. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller / Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorgesehenen Frist versandbereit ist und dies dem Besteller / Käufer mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Besteller/Käufer voraus.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller / Käufer zumutbar sind.
3. Lieferfristen gelten vorbehaltlich der bei uns oder unserem Unterlieferanten auftretenden unvorhersehbaren Zwischenfälle, wie durch uns unverschuldeter Verzögerung in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, verspäteter Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen usw., soweit diese Zwischenfälle die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes beeinflussen. Wegen derartiger Ereignisse sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um entsprechende Dauer und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Die abgegebene Erklärung unserer Vorlieferanten oder eines Unterlieferers gilt als ausreichender Beweis dafür, dass wir an der Lieferung oder Leistung gehindert sind.
4. Aus der Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, die wir zu vertreten haben, stehen dem Besteller/Käufer folgende Ansprüche zu: 1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur im Fall unseres Verzuges und angemessener Nachfristsetzung mit ausdrücklicher Androhung der Ablehnung der Leistung nach Ablauf der Nachfrist möglich. 2. Im Falle unseres Verzuges kann Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt höchstens 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung verlangt werden. Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
5. Die Gefahr geht spätestens bei Verladung auf den Besteller/Käufer über. Unterbleibt die Ablieferung aus vom Besteller / Käufer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über. In diesen Fällen wird die versandbereite Ware für Rechnung und Gefahr des Besteller / Käufer auf Lager genommen. Die Fälligkeit der Rechnung wird dadurch nicht berührt.
6. Bei Abnahmeverzug des Besteller / Käufer steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist neben den gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, entweder die Durchführung des Auftrages oder Schadensersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, es sei denn, der Besteller / Käufer weist nach, dass nur ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten, dies gilt insbesondere auch bei Spezialanfertigungen.
7. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Besteller / Käufer abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Besteller/Käufer gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.
8. Soweit unsere Mitarbeiter oder Beauftragte bei der Verladung oder beim Abladen mitwirken, handeln sie auf Gefahr des Besteller / Käufer als dessen Erfüllungsgehilfen
9. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden.
§ 5 Zahlung
1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar ohne jeden Abzug. Skontoabzug wird nur gewährt, soweit dieser vorher vereinbart wurde und in der Rechung ausgewiesen wird. Grundsätzlich sind unsere Rechung gegenüber Unternehmern per Vorkasse fällig.
2. Alternativ gewähren wir die Rechungszahlung über einen durch uns benannten Treuhänder.
3. Behörden kann auf besondere Vereinbarung Zahlung binnen 30 Tagen nach Lieferung eingeräumt werden.
4. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Besteller / Käufer, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.
7. Zurückbehaltungsrechte des Besteller / Käufer sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die von uns gelieferten Gegenstände sind, auch wenn Muster übersandt waren, unverzüglich auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche, oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, schriftlich bei uns gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Besteller / Käufer spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen.
2. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern sich nichts Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller / Käufer ab.
3. Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Insoweit erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns nicht zwingend zu ersetzen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann der Besteller/Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
5. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller / Käufer aktuell oder künftig zustehen, bleiben unsere Waren unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Besteller / Käufer erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Besteller / Käufer an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller / Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an denen uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller / Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
3. Ist der Besteller / Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug oder mit einer Teilzahlung in Rückstand geraten, dann sind wir berechtigt, sofort die gelieferte Ware, auch soweit sie mit Grund oder Gebäude fest verbunden ist, bei ihm abzuholen. Der Besteller/Käufer gestattet uns insoweit die in seinem Eigentum oder Besitz stehenden Räumlichkeiten und Grundstücke zu betreten. Schäden, die infolge des Abtransportes oder der Demontage an Grundstück und Räumlichkeiten sowie Gebäuden und Gebäudeteilen entstehen, haben wir nicht zu erstatten.
§ 8 Schadensersatzansprüche der Verkäufer
1. Falls wir ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligen, hat der Besteller / Käufer 20 % der Auftragssumme an uns zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller / Käufer den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen. Der Besteller / Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung
1. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt. Dies gilt insbesondere für Vertragsverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen. Für die Beschaffenheit der von dritter Seite bezogenen Waren und für Beschaffenheitsangaben des Herstellers wird nur gehaftet, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden.
2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Im Falle der Haftung aus Verzug ist die Haftungssumme auf 5% des Auftragswertes begrenzt.
3. Wir haften nur insoweit, wie uns unsere Vorlieferanten haften.
4. Alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Kenntniserlangung, sofern nicht das Gesetz (etwa in den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine längere Verjährungsfrist vorschreibt oder vorsätzliches Handeln gegeben ist.
§ 10 Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für beide Teile ist 59555 Lippstadt / NRW
§ 11 Verbindlichkeit des Vertrages, Gerichtsstand und Recht
1. Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, den mit einer unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise möglichst weitgehend zu sichern.
2. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten auch aus Wechsel und Schecks ist Lippstadt, soweit die Besteller / Käufer Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und Besteller / Käufer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sind. Dies gilt auch für diejenigen, die für Verpflichtungen des Besteller / Käufer haften. Wir sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl gerichtlich auch am Sitz des Besteller / Käufer vorzugehen.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.